Unternehmen

Quelle: Wikipedia

Ein Unternehmen oder eine Unternehmung (heute meistens synonym) ist allgemein ein Vorhaben (von Personen). Im wirtschaftlichen Bereich wird seine Struktur in den so genannten Geschäftsplan aufgenommen.

Die häufig synonym verwendeten Begriffe Projekt und Firma bezeichnen spezielle Teilmengen des Unternehmensbegriffes.

In der Wirtschaft ist ein Unternehmen eine rechtlich, wirtschaftlich und finanziell selbständige Wirtschaftseinheit mit einer eigenen Führung (Unternehmensleitung).

Wirtschaftsunternehmen werden unter einer so genannten „Firma“ geführt (sie firmieren als …). Was auf den juristischen Laien wie ein sprachlicher Lapsus wirkt, hat einen einleuchtenden Hintergrund: Der Firmenbegriff ist im § 17 HGB festgelegt und bezeichnet (nur) den juristischen Namen eines kaufmännischen Wirtschaftsbetriebes. Umgangssprachlich wird der Begriff Firma jedoch fälschlicherweise oft für das Wirtschaftsunternehmen selbst als einer Institution in der Gesellschaft, etwa einer juristischen Person, benutzt. In Deutschland ist der Begriff Unternehmer in § 14 BGB definiert. Weiterhin definiert § 2 Abs. 1 UStG den Unternehmer, dort heißt es: „Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.“.


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