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Recht & Justiz
Unter dem Begriff Schutzhaft wurden in der Zeit des Nationalsozialismus Regimegegner und andere missliebige Personen willkürlich inhaftiert und in Konzentrationslager verschleppt. Die Nationalsozialisten bedienten sich einer verharmlosenden Sprache (vgl. "Endlösung"), um den Inhalt ihrer Gewaltmaßnahmen zu verschleiern. Der Begriff "Schutzhaft" darf nicht verwechselt werden mit Begriffen aus dem rechtsstaatlichen Polizei- und Ordnungsrecht. Zu diesen verwechslungsfähigen Begriffen gehören der Schutzgewahrsam, der Polizeigewahrsam, auch der Unterbindungsgewahrsam oder die Sicherungsverwahrung. Diesen Begriffen ist gemein, dass es sich um Rechtsinstitute mit gesetzlich geregelten Vorgaben handelt, insbesondere einer richterlichen Überprüfung und dem Recht auf anwaltlichen Beistand. Im Gegensatz dazu wurden diese Verfahrensrechte den in "Schutzhaft" genommenen Personen vorenthalten. In Österreich gab es seit September 1933 sogenannte Anhaltelager, die eine ähnliche Funktion hatten. Sie existierten bis zum "Anschluss" an das nationalsozialistische Deutschland bis 1938. Kaufen Sie jetzt Ihre Coins!Kaufen Sie jetzt Coins per PayPal! Ein Coin kostet Sie EUR 1,60. Nach dem Bezahlen erhalten Sie die Coins sofort per EMail an die EMailadresse, die Sie bei PayPal angegeben haben.
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